Topbild

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

Die Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die Lieferung von Text- und Bildbeiträgen. Geliefertes Material bleibt Eigentum des Journalisten bzw. Fotografen.

Es wird vorübergehend zur Ausübung der Rechte für die im Auftrag vereinbarten Nutzungsarten überlassen. Die Verwendung als Archivmaterial ist gesondert zu vereinbaren.

 

Die Lieferung des Materials und die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt sind. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen.

 

Auch für Lieferungen ins Ausland gilt das Deutsche Recht.

 

Honorare

Jede vereinbarte und jede weitere Nutzung des Materials ist honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Art und Umfang der Nutzung und ist vorher zu vereinbaren. Honorare sind stets Netto-Honorare ohne Mehrwertsteuer. Honorare sind sogleich nach der Veröffentlichung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat nach der Erklärung, dass der Beitrag angenommen wurde. Ausfallhonorare werden nicht akzeptiert. Werden Beiträge/Fotos trotz Vereinbarung nicht publiziert, fällt das vereinbarte Honorar in vollem Umfang an. Hat der Besteller nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Besteller anderweitig angeboten werden.

 

Urheberrecht

Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechts ist nur mit der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Journalisten/ Fotografen erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung des Journalisten/Fotografen auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§ 34 Abs. 3 UrhG).

Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. §34 Abs. 4 UrhG anzusehen.

 

Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Besteller darf nicht ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Journalisten/Fotografen erfolgen.

 

Das Material darf ohne vorherige Zustimmung des Journalisten/ Fotografen nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst (elektronisch) verwertet oder bearbeitet werden. Das Material darf im Sinne des §14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung des Materials durch den Einsatz elektronischer Hilfsmittel.

 

Das Material darf nur redaktionell verwendet werden. Es darf in der Tendenz nicht verfremdet und nicht verfälscht werden. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex und Richtlinien) verpflichtet. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets gefordert und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urhebers zum Beitrag entnehmen lässt.

 

Die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften bleibt vorbehalten. Mit der Annahme des Honorars ist die Erlaubnis zur Wahrnehmung weiterer Rechte durch den Besteller nicht verbunden. Der Besteller verpflichtet sich, dem Journalisten/Fotografen ein Belegexemplar gem. § 25 Verlagsgesetz kostenlos zu senden.

 

Haftung, Kosten

Für die Zusammenstellung einer Auswahlsendung werden Bearbeitungskosten berechnet, die sich nach Art und Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes bemessen. Die Bearbeitungskosten werden nicht mit den Nutzungshonoraren verrechnet. Ihre Zahlung begründet keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte.

 

Bei unberechtigter Nutzung oder Weitergabe des Materials wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars fällig.

 

Beabsichtigt der Besteller die werbliche Nutzung des Materials, so hat er vor dieser Nutzung die Zustimmung der abgebildeten oder genannten Personen einzuholen. Holt der Besteller die Zustimmung nicht ein, hat er den Journalisten oder Fotografen von in diesem Zusammenhang geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen. Die personenschutzrechtliche Absicherung von Fotomodellen obliegt dem Fotografen und wir durch diesen schriftlich fixiert.Das Freistellen einzelner Personen aus Gruppen- und Massenszenen ist aus Personenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet.

 

Unterbleibt die Namensnennung des Journalisten/Fotografen nach § 13 UrhG, oder verstößt der Besteller gegen § 14 UrhG, so hat der Journalist/Fotograf Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlages von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zuzüglich evtl. Verwaltungskosten. Der Besteller hat den Journalisten/ Fotografen von aus der Unterlassung des Urhebervermerkes oder Entstellung des Werkes resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

 

Hinweis

Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder keine tarifvertraglichen Bestimmungen gelten, sind für die Honorierung und die Miete bei Fristüberschreitung sowie die Bearbeitungskosten bei Bildbeiträgen die jeweils geltenden Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), bei Textbeiträgen die Empfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Wort anzuwenden.

 

Erfüllungsort

Für die Lieferung ist der Sitz des Bestellers, für die Rücklieferung der Sitz des Journalisten/Fotografen.